- Begehungsgefahr
- Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs; kann in Form der ⇡ Erstbegehungsgefahr den vorbeugenden, in Form der ⇡ Wiederholungsgefahr den Verletzungsunterlassungsanspruch auslösen und durch Abgabe einer ⇡ Unterlassungserklärung ausgeschlossen werden.
Lexikon der Economics. 2013.