Begehungsgefahr

Begehungsgefahr
Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs; kann in Form der  Erstbegehungsgefahr den vorbeugenden, in Form der  Wiederholungsgefahr den Verletzungsunterlassungsanspruch auslösen und durch Abgabe einer  Unterlassungserklärung ausgeschlossen werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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